Testamentsvollstreckung in verlässlichen Händen
Rechtssicherheit und Klarheit für Ihren letzten Willen
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist ein wirkungsvolles Instrument, um den letzten Willen rechtssicher umzusetzen, Erben nachhaltig zu entlasten und Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Wir bieten eine professionelle, unabhängige und anwaltlich geprägte Durchführung aus einer Hand.

Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
Der Erblasser bestimmt durch letztwillige Verfügung eine Person oder Gesellschaft, die nach seinem Tod die Aufgabe übernimmt, den Nachlass zu verwalten, abzuwickeln oder zu verteilen. Der Testamentsvollstrecker handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern ausschließlich zur Umsetzung des testamentarisch erklärten Willens des Erblassers.
Zweck der Testamentsvollstreckung ist es, den letzten Willen unabhängig von den persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Erben durchzusetzen. Sie schafft klare Zuständigkeiten, strukturiert die Nachlassabwicklung und verhindert Verzögerungen oder Fehlentscheidungen in rechtlich oder wirtschaftlich komplexen Situationen.
Für den Erblasser bedeutet die Testamentsvollstreckung Sicherheit und Kontrolle über die Umsetzung seiner Vorstellungen – auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Für die Erben bedeutet sie Entlastung, Transparenz und Schutz vor Haftungsrisiken. Die Rechtsprechung betont regelmäßig die zentrale Rolle der Testamentsvollstreckung zur Wahrung des Erblasserwillens.
Ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Gerne erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der passenden Gestaltung.
Warum Testamentsvollstreckung sinnvoll ist
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist in vielen Konstellationen sinnvoll und empfehlenswert, insbesondere bei komplexen familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen.
Der Testamentsvollstrecker ist der „verlängerte Arm“ des Erblassers. Er sorgt dafür, dass testamentarische Anordnungen verbindlich, vollständig und rechtssicher umgesetzt werden.
Erbstreitigkeiten entstehen häufig durch unklare Zuständigkeiten oder divergierende Interessen. Eine neutrale Testamentsvollstreckung kann Konflikte vermeiden oder entschärfen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.
Erben werden von organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Aufgaben entlastet. Dies gilt insbesondere bei der Abwicklung von Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen
oder Auslandsvermögen.
Der Testamentsvollstrecker sichert den Nachlass, begleicht Nachlassverbindlichkeiten und schützt das Vermögen vor Zugriffen Dritter oder vor Fehlentscheidungen einzelner Erben.
Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich insbesondere, wenn
- minderjährige oder schutzbedürftige Erben vorhanden sind,
- Vermögen über mehrere Generationen erhalten werden soll,
- Erben im Ausland leben oder keinen engen Bezug zum Nachlass haben,
- vertragliche Verpflichtungen oder Dauervollstreckungen angeordnet werden soll.
Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers richten sich nach dem Testament und den gesetzlichen Vorgaben. Typischerweise umfassen sie:
-
Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
-
Ermittlung und Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen
-
Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
-
Abgabe der Erbschaftsteuererklärung sowie Abführung dieser
-
Umsetzung besonderer Anordnungen des Erblassers
-
Durchführung der Erbauseinandersetzung

Anwaltliche Testamentsvollstreckung
Die anwaltliche Testamentsvollstreckung gewährleistet juristisch fundierte Abwicklung. Komplexe erbrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen werden fachkundig beurteilt und umgesetzt.
Langjährige Erfahrung im Erbrecht und der Nachlassabwicklung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Gerade bei umfangreichen oder schwierigen Nachlassstrukturen sind diese für eine konfliktfreie Abwicklung Grundvoraussetzung.
LWB Treuhand GmbH – Vertrauen durch Struktur und Erfahrung
Die LWB Treuhand GmbH ist eine spezialisierte Tochtergesellschaft der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch mbB, Hanau, und widmet sich ausschließlich der professionellen Durchführung von Testamentsvollstreckungen.
Unsere Tätigkeit ist geprägt durch langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und praktischen Umsetzung von Testamentsvollstreckungen – sowohl in der Abwicklung als auch in der Dauerverwaltung.

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Für wen ist die Testamentsvollstreckung geeignet?
Die Testamentsvollstreckung eignet sich insbesondere für Erblasser,
-
mit noch minderjährigen Kindern
-
schutzbedürftigen Angehörigen
-
in komplexeren Familienstrukturen wie z.B. Patchwork-Familien
-
mit Unternehmen
-
die Vermögen stiften möchten
-
mit im Ausland lebenden Erben
-
von vornherein Streit zwischen den Erben vermeiden möchten

Häufige Fragen
Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker i.d.R. selbst durch Testament oder Erbvertrag
Die Dauer richtet sich nach den Anordnungen des Erblassers und dem Umfang des Nachlasses. Neben der klassischen Abwicklungstestamentsvollstreckung sind auch zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckungen möglich.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers wird aus dem Nachlass gezahlt.
Ja, es ist zulässig, auch eine juristische Person – etwa eine GmbH – als Testamentsvollstrecker zu benennen. Dies bietet den Vorteil klarer Strukturen, organisatorischer Kontinuität und einer dauerhaft gesicherten Vertretung. Die Bestellung einer GmbH kann daher insbesondere bei umfangreichen oder langfristig angelegten Testamentsvollstreckungen eine sinnvolle Lösung darstellen.
Auch bei vermeintlich einfachen Vermögensverhältnissen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, etwa zur Vermeidung familiärer Konflikte, zur Entlastung der Erben oder zur Sicherstellung einer zügigen und rechtssicheren Abwicklung.
Testamentsvollstreckung mit LWB Treuhand – Ihre Werte in sicheren Händen
Der erfolgreiche Ablauf einer Testamentsvollstreckung erfordert juristische Kompetenz und wirtschaftliches Verständnis und ein hohes Maß an Integrität. Die LWB Treuhand GmbH steht Ihnen als verantwortungsvoller und unabhängiger Partner zur Seite – für eine rechtssichere und professionelle Umsetzung Ihres letzten Willens.
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