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Testamentsvollstreckung in verlässlichen Händen

Rechtssicherheit und Klarheit für Ihren letzten Willen

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist ein wirkungsvolles Instrument, um den letzten Willen rechtssicher umzusetzen, Erben nachhaltig zu entlasten und Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Wir bieten eine professionelle, unabhängige und anwaltlich geprägte Durchführung aus einer Hand.

Ein kleiner Wasserfall fließt in einen klaren Bach, umgeben von Felsen und einer rauen Berglandschaft unter tiefhängenden Wolken. Foto von Angelo Casto auf Unsplash

Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Begriffserklärung Testamentsvollstreckung

Der Erblasser bestimmt durch letztwillige Verfügung eine Person oder Gesellschaft, die nach seinem Tod die Aufgabe übernimmt, den Nachlass zu verwalten, abzuwickeln oder zu verteilen. Der Testamentsvollstrecker handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern ausschließlich zur Umsetzung des testamentarisch erklärten Willens des Erblassers.

Zweck der Testamentsvollstreckung

Zweck der Testamentsvollstreckung ist es, den letzten Willen unabhängig von den persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Erben durchzusetzen. Sie schafft klare Zuständigkeiten, strukturiert die Nachlassabwicklung und verhindert Verzögerungen oder Fehlentscheidungen in rechtlich oder wirtschaftlich komplexen Situationen.

Bedeutung für Erblasser und Erben

Für den Erblasser bedeutet die Testamentsvollstreckung Sicherheit und Kontrolle über die Umsetzung seiner Vorstellungen – auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Für die Erben bedeutet sie Entlastung, Transparenz und Schutz vor Haftungsrisiken. Die Rechtsprechung betont regelmäßig die zentrale Rolle der Testamentsvollstreckung zur Wahrung des Erblasserwillens.

Haben Sie Fragen zur Testamentsvollstreckung?

Ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Gerne erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der passenden Gestaltung.

Warum Testamentsvollstreckung sinnvoll ist

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist in vielen Konstellationen sinnvoll und empfehlenswert, insbesondere bei komplexen familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen.

Sicherstellung des letzten Willens

Der Testamentsvollstrecker ist der „verlängerte Arm“ des Erblassers. Er sorgt dafür, dass testamentarische Anordnungen verbindlich, vollständig und rechtssicher umgesetzt werden.

Vermeidung von Streit unter Erben

Erbstreitigkeiten entstehen häufig durch unklare Zuständigkeiten oder divergierende Interessen. Eine neutrale Testamentsvollstreckung kann Konflikte vermeiden oder entschärfen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.

Entlastung der Erben

Erben werden von organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Aufgaben entlastet. Dies gilt insbesondere bei der Abwicklung von Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen
oder Auslandsvermögen.

Schutz des Nachlasses

Der Testamentsvollstrecker sichert den Nachlass, begleicht Nachlassverbindlichkeiten und schützt das Vermögen vor Zugriffen Dritter oder vor Fehlentscheidungen einzelner Erben.

Weitere typische Anwendungsfälle

Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich insbesondere, wenn

  • minderjährige oder schutzbedürftige Erben vorhanden sind,
  • Vermögen über mehrere Generationen erhalten werden soll,
  • Erben im Ausland leben oder keinen engen Bezug zum Nachlass haben,
  • vertragliche Verpflichtungen oder Dauervollstreckungen angeordnet werden soll.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers richten sich nach dem Testament und den gesetzlichen Vorgaben. Typischerweise umfassen sie:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Ermittlung und Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Abgabe der Erbschaftsteuererklärung sowie Abführung dieser
  • Umsetzung besonderer Anordnungen des Erblassers
  • Durchführung der Erbauseinandersetzung
Eine Person unterschreibt ein Dokument mit einem Stift an einem Tisch – Foto von Scott Graham auf Unsplash

Anwaltliche Testamentsvollstreckung

Neutral und unabhängig
Als anwaltlicher Testamentsvollstrecker handeln wir strikt neutral und ausschließlich im Interesse des Erblassers und dessen testamentarischen Vorgaben. Persönliche oder familiäre Interessen spielen keine Rolle.
Rechtssicherheit

Die anwaltliche Testamentsvollstreckung gewährleistet juristisch fundierte Abwicklung. Komplexe erbrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen werden fachkundig beurteilt und umgesetzt.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung im Erbrecht und der Nachlassabwicklung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Gerade bei umfangreichen oder schwierigen Nachlassstrukturen sind diese für eine konfliktfreie Abwicklung Grundvoraussetzung.

LWB Treuhand GmbH – Vertrauen durch Struktur und Erfahrung

Die LWB Treuhand GmbH ist eine spezialisierte Tochtergesellschaft der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch mbB, Hanau, und widmet sich ausschließlich der professionellen Durchführung von Testamentsvollstreckungen.

Unsere Tätigkeit ist geprägt durch langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und praktischen Umsetzung von Testamentsvollstreckungen – sowohl in der Abwicklung als auch in der Dauerverwaltung.

Dr. Tobias Kämpf

Rechtsanwalt
Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Nina Stickler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Uwe Steinkrüger

Rechtsanwalt
Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Maximilian Neu

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Für wen ist die Testamentsvollstreckung geeignet?

Die Testamentsvollstreckung eignet sich insbesondere für Erblasser,

  • mit noch minderjährigen Kindern
  • schutzbedürftigen Angehörigen
  • in komplexeren Familienstrukturen wie z.B. Patchwork-Familien
  • mit Unternehmen
  • die Vermögen stiften möchten
  • mit im Ausland lebenden Erben
  • von vornherein Streit zwischen den Erben vermeiden möchten
Moderner Konferenzraum mit langem Holztisch, mehreren Bürostühlen, großen Fenstern und heller Beleuchtung.

Häufige Fragen

Wer bestimmt den Testamentsvollstrecker?

Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker i.d.R. selbst durch Testament oder Erbvertrag

Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?

Die Dauer richtet sich nach den Anordnungen des Erblassers und dem Umfang des Nachlasses. Neben der klassischen Abwicklungstestamentsvollstreckung sind auch zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckungen möglich.

Wer trägt die Kosten der Testamentsvollstreckung?

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers wird aus dem Nachlass gezahlt.

Kann auch eine GmbH als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Ja, es ist zulässig, auch eine juristische Person – etwa eine GmbH – als Testamentsvollstrecker zu benennen. Dies bietet den Vorteil klarer Strukturen, organisatorischer Kontinuität und einer dauerhaft gesicherten Vertretung. Die Bestellung einer GmbH kann daher insbesondere bei umfangreichen oder langfristig angelegten Testamentsvollstreckungen eine sinnvolle Lösung darstellen.

Ist eine Testamentsvollstreckung auch bei einem „überschaubaren“ Nachlass sinnvoll?

Auch bei vermeintlich einfachen Vermögensverhältnissen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, etwa zur Vermeidung familiärer Konflikte, zur Entlastung der Erben oder zur Sicherstellung einer zügigen und rechtssicheren Abwicklung.

Testamentsvollstreckung mit LWB Treuhand – Ihre Werte in sicheren Händen

Der erfolgreiche Ablauf einer Testamentsvollstreckung erfordert juristische Kompetenz und wirtschaftliches Verständnis und ein hohes Maß an Integrität. Die LWB Treuhand GmbH steht Ihnen als verantwortungsvoller und unabhängiger Partner zur Seite – für eine rechtssichere und professionelle Umsetzung Ihres letzten Willens.

Verantwortungsvoll · Unabhängig · Rechtssicher

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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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